16. März 2022

Die Stadt hat beim umstrittenen„Hafenmarkt“-Projekt nichts dazu gelernt

Am 6. April 2022 wird der Rat erneut über den Bebauungsplan und die in dieser Sache eingegangenen Einwendungen zum umstrittenen Projekt ‚Hafenmarkt‘ entscheiden.

Ortrud Philipp, planungspolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Stadtrat von Münster erklärt: „Nach dem abschlägigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts und Durchsicht der Antworten auf die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen fällt es immer noch schwer zu erkennen, an welcher Stelle die Argumente des OVG substantiell aufgegriffen worden sein sollen. Das Projekt Hafenmarkt soll gegen alle Widerstände aus der Bevölkerung durchgedrückt werden. Zahlreiche Einwendungen der Anwohner_innen gegen den Bebauungsplan dokumentieren die weiterhin große Skepsis im Viertel. Den Einwendungen wird durch die Verwaltung nur eines entgegengesetzt: ‚Der Anregung wurde nicht gefolgt‘. Letztlich wurde keine einzige Anregung aufgegriffen. Wie man unter diesen Umständen noch davon sprechen will, die Bürger_innen seien real beteiligt worden, erschließt sich uns LINKEN nicht.“

Heiko Wischnewski, klimapolitischer Sprecher der LINKEN, ergänzt: „Wir sind entsetzt über den rücksichtslosen Umgang mit den Menschen vor Ort. Es kann keine gute Stadtplanung sein, wenn den Anwohner_innen auf Biegen und Brechen ein Projekt in die Nachbarschaft gesetzt werden soll, das dort offenkundig weder benötigt noch erwünscht ist. Für die Stadtverwaltung und große Teile der Politik scheint es hier nur noch darum zu gehen, die Interessen des Investors Stroetmann möglichst schnell und reibungslos durchzusetzen. Es kann auch keine gute Stadtplanung im Sinne von Klimaneutralität und Klimaresilienz sein, was hier im Bebauungsplan festgeschrieben werden soll. Der Investor hat sein Vorhaben zwar oberflächlich ein wenig aufgehübscht, der sogenannte ‚Pocket-Park‘ gilt aber zum Beispiel unter den Anwohner_innen bereits jetzt als Lachnummer. Wem gehört die Stadt? Aktuell wohl den Investoren und ihren Sympathisant_innen. Der neue Bebauungsplan scheint immer noch genauso gerichtlich angreifbar zu sein, wie der alte. Man sieht sich also voraussichtlich vor Gericht wieder – und auf der Straße!“